Die Bundesverfassung von 1848: Gründungsakt der modernen Schweiz

Olivier Meuwly, 12. September 2023

Am 12. September 1848 wurde in Bern die Annahme der Bundesverfassung durch die Kantone offiziell verkündet. Alle waren sich bewusst, dass die Eidgenossenschaft damit einen entscheidenden Schritt unternommen hatte. Dieser gehört auch heute noch zu den bedeutenden Grundlagen der «modernen» Schweiz.

Die Verkündung der Verfassung bildete den Abschluss eines zwei Jahrzehnte dauernden Konflikts zwischen den an den traditionellen Institutionen hängenden katholisch-konservativen und den radikal-liberalen Kantonen, die eine vollständige Neuorganisation des Landes ohne den in der Schweiz seit 1815 gültigen Bundesvertrag und mit einer stärker zentralisierend wirkenden Verfassung erwarteten. Beide Lager sahen sich als Erben der Freiheit der Waldstätten, verfolgten aber eine unterschiedliche Vision für die Zukunft.

Vor allem als in Luzern 1844 den Jesuiten die Verantwortung für das Bildungswesen übertragen wurde, nahmen die Spannungen zu. Im November 1847 wurde der Konflikt schliesslich im kurzen Sonderbundskrieg gelöst. Der Sieg der Radikalen unter der Führung von General Dufour, die auf möglichst wenig Blutvergiessen achteten, ebnete den Weg für eine umfangreiche Arbeit an einer neuen Verfassung.

Völkerfrühling

Die Militäroperationen verliefen so schnell, dass sich die kontinentalen Grossmächte gar nicht mehr in die schweizerischen Angelegenheiten einmischen konnten. Diese waren gegen jede Eigeninitiative der Eidgenossenschaft und wollten sie unter ihrer Kontrolle behalten, wurden jedoch durch die revolutionären Bewegungen behindert, die ihre Länder erschütterten und in Paris, Berlin, Mailand und Wien zur Errichtung zahlreicher Barrikaden führten. Der sogenannte Völkerfrühling war in vollem Gange.

Die Grossmächte waren aber auch mit der vorsichtigen Haltung Grossbritanniens konfrontiert, das den Schweizer Radikalen als federführender Kraft der laufenden Verfassungsrevision wohlwollend gegenüberstand und die Stabilität auf dem Kontinent aufrechterhalten wollte. Die künftigen Urheber der Verfassung nutzten dieses günstige Umfeld, um effizient zu arbeiten, weil ihnen klar war, dass ein Scheitern die Sicherheit des Landes hätte gefährden können – eine kompromissfördernde Stimmung.

Für die künftigen Urheber der Verfassung war es klar, dass ein Scheitern die Sicherheit des Landes hätte gefährden können – eine kompromissfördernde Stimmung.

© Burgerbibliothek Bern, Gr.D.63

Einführung des Zweikammersystems

Wenngleich die konservativen Kantone Zeit brauchten, um die neuen Institutionen zu akzeptieren, legte die Verfassung den Grundstein für die spätere Versöhnung. Dank des Zweikammersystems mit einem das Schweizer Volk in seiner Einheit vertretenden Nationalrat und dem aus zwei Abgeordneten pro Kanton bestehenden und mit den gleichen Rechten ausgestatteten Ständerat ebnete die Verfassung den Weg für ein Miteinander der ehemaligen Gegner des Sonderbunds und ihrer gegensätzlichen Sicht auf die Geschichte und die Zukunft der Schweiz. Das teilweise nach dem amerikanischen Vorbild ausgestaltete und im Anschluss an lebhafte Debatten beschlossene Zweikammersystem stellte zweifellos den Eckpfeiler des neuen institutionellen Aufbaus der Eidgenossenschaft dar.

Das am 12. September verabschiedete Werk darf jedoch nicht allein auf diesen Aspekt reduziert werden. Die Verfassung löste auch das Problem, wie das Land regiert werden sollte. Die einst von der Tagsatzung als reiner Versammlung von Botschaftern ohne Macht geführte, «neue» Schweiz besass nun einen siebenköpfigen Bundesrat, der sich im Namen der Schweiz äussern und deren Interessen in einer mitten im Chaos steckenden Welt vertreten konnte, während die aufgrund der Gegenreaktionen in den Monarchien ins Exil gezwungenen politischen Flüchtlinge in der Schweiz wohlwollend aufgenommen wurden.

Schweizer Staatsbürgerschaft

In diesem Zusammenhang entstand auch die Schweizer Staatsbürgerschaft. Diese ging über das bisher ausschliesslich auf der Zugehörigkeit zu einer Gemeinde und einem Kanton basierende Nationalgefühl hinaus. Und noch eine weitere institutionelle Reform wurde in Gang gesetzt: Während der Bundesvertrag von 1815 keinerlei Revisionsbestimmung enthielt, wurde nun ein Verfahren geschaffen, bei dem das Volk auf Wunsch an der Inangriffnahme oder auf jeden Fall an der Ratifizierung zusammen mit den Kantonen beteiligt wurde. Das Verfahren war allerdings weiterhin schwerfällig: Nur eine Totalrevision war möglich, und der Mechanismus wurde selten angewandt. Die Volksinitiative kam erst später.

Das Original der Bundesverfassung von 1848 ist ein wertvolles, seltenes und empfindliches Dokument, das im Bundesarchiv aufbewahrt wird.

© Parlamentsdienste, 3003 Bern / Rob Lewis 

Binnenmarkt

Ab jetzt verfügten die Bürgerinnen und Bürger der Eidgenossenschaft auch über landesweit anerkannte Grundrechte wie das Vereinigungsrecht und die Niederlassungsfreiheit, auch wenn die jüdische Bevölkerung noch bis 1866 warten musste, um die gleichen Rechte wie die Christen zu erhalten. Die Niederlassungsfreiheit spielte auch eine wichtige Rolle beim Umbau der Schweiz zu einem echten «Binnenmarkt» ohne die zahlreichen inneren Grenzen, die den wirtschaftlichen Austausch auf dem Schweizer Staatsgebiet hemmten. Entsprechend wurden die Zölle abgeschafft. Gebühren durften jetzt nur noch an den Aussengrenzen der Schweiz erhoben werden und bildeten bis ins 20. Jahrhundert die Haupteinnahmequelle des Bundes.

Ferner sorgte die Verfassung für eine in der Praxis recht schnell vollzogene Vereinheitlichung der Währungen und des Postwesens, während die Harmonisierung bei den Massen und Gewichten noch eine Zeit lang auf sich warten liess. Mit dem Ziel, der Eidgenossenschaft die Mittel für die Verteidigung ihrer Unabhängigkeit an die Hand zugeben, wurde hingegen besonders auf das Thema Armee geachtet. Allerdings gebar der Berg nur eine Maus: Um die föderalistischen Befindlichkeiten nicht zu verletzen und die fragilen Bundesfinanzen nicht zu gefährden, wurde letztlich nur die stärker zentralisierte Ausbildung auf den Bund übertragen. Die Neutralität wurde eher als politisches Instrument betrachtet und nicht in die Liste der Ziele des Staates aufgenommen.

Flexible und dauerhafte Struktur

Die 1848 eingeführte Verfassungsstruktur wurde nie grundlegend geändert. Sie besass präzise Grundsätze und erwies sich als ausreichend flexibel, um die vielen späteren, durch die gesellschaftlichen Entwicklungen geforderten Anpassungen aufzufangen. Zu Beginn der 1850er-Jahre gab es jedoch hitzige Diskussionen: Sollte die Schweiz stärker zentralisiert werden? Daraus ergab sich eine Reihe von Reformen, die zu entscheidenden Fortschritten wie der Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums im Zuge der Totalrevision von 1874 und anschliessend der Volksinitiative führten. Der Inhalt der Verfassung konnte sich so unter der ständigen Aufsicht durch das Volk als dem obersten Souverän weiterentwickeln.


Zum Autor

Olivier Meuwly arbeitet in der Waadtländer Kantonsverwaltung und ist Autor mehrerer Werke über die Geschichte des Waadtlandes und der Schweiz sowie die Geschichte der politischen Ideen und Parteien. Sein neustes Werk trägt den Titel «Une brève histoire constitutionnelle de la Suisse» (Alphil, 2023).

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